Kursdetails
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241-1031G Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, der wird in der Regel vom Amtsgericht unter Betreuung gestellt. Was viele nicht wissen: Das gilt auch dann, wenn man verheiratet ist. Es wird also nicht automatisch die Ehegattin oder der Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt. Abhilfe kann eine Vorsorgevollmacht schaffen. In einer solchen Vollmacht wird geregelt, dass eine oder mehrere Personen handeln dürfen, wenn man es selber nicht mehr kann. In dem Vortrag wird erläutert, was bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist, welche Formen eingehalten werden müssen und für wen eine Patientenverfügung als Ergänzung sinnvoll ist. Diese und weitere Fragen klärt der Gerolzhöfer Notar Dr. Felix Wobst.

Kursort

O 4

Adresse: Pestalozzistraße 8
97447 Gerolzhofen


Termine zum diesen Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
27.06.2024
Uhrzeit:
18:00 - 19:30 Uhr
Wo:
Pestalozzistraße 8, Gerolzhofen, vhs Pestalozzistraße 8, O4